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Projekte

Die Steuerungsgruppe hat folgende Projekte als förderwürdig beschlossen.

Die Projekte werden mit Mitteln der Zukunftsregion HeiDefinition gefördert.

  • Wen fördert die Zukunftsregion?
    Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände oder Anstalten von Kommunen mit Wirtschafts-/Beschäftigungsförderung betraute Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht gemeinnützige Einrichtungen und Betriebe, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen Gesellschaften in mindestens mehrheitlich kommunalem Eigentum Kooperationsverbünde aus Wissenschaft, Gebietskörperschaften und/oder gewerblichen Unternehmen Stiftungen des öffentlichen Rechts, Kammern und Verbände, Universitäten und Hochschulen in staatlicher Verantwortung, staatlich anerkannte Hochschulen außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Forschungseinrichtungen (…) > siehe auch hier Nicht antragsberechtigt sind unter anderem Einzelpersonen, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Einrichtungen oder Betriebe sowie gewerbliche Unternehmen. Gewerbliche Unternehmen sind nur im Rahmen eines Kooperationsverbund antragsberechtigt.. >siehe auch Frage: Was ist ein Kooperationsverbund?
  • Wo sind die Förderschwerpunkte der Zukunftsregion HeiDefinition?
    Die Förderschwerpunkte der Zukunftsregion liegen in den beiden Handlungsfeldern Regionale Innovationsfähigkeit Wandel der Arbeitswelt, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe Projekte, die nicht in eines der beiden Handlungsfelder fallen, sind leider nicht förderfähig. Tipp: Haben Sie eine Projektidee? Dann melden Sie sich gerne beim Regionalmanagement. Wir geben Ihnen eine schnelle Einschätzung, ob das Projekt zur Zukunftsregion passen könnte. >siehe auch hier
  • Wie hoch ist die Förderung?
    Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ein Projekt muss mindestens 100.000 Euro an zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erreichen, damit es eine Förderung erhalten kann. Für Gutachten, vorbereitende Machbarkeitsstudien und Konzepte gilt eine Untergrenze von 25.000 Euro. Die Richtlinie legt keine Höchstfördersumme fest. Wichtig: Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung gewährt. Das bedeutet: Sinken die Gesamtprojektkosten, wird der Zuschuss entsprechend gekürzt - beträgt aber immer noch 60 Prozent der Gesamtprojektkosten. Bei steigenden Gesamtprojektkosten steigt der Zuschuss jedoch nicht über die im Bewilligungsbescheid festgelegte Summe. >siehe auch hier
  • Welche Arten von Vorhaben fördert die Zukunftsregion?
    Im Handlungsfeld „Regionale Innovationsfähigkeit“ förderfähig sind: investive Projekte und nicht-investive Projekte (unter anderem Personalförderung) Im Handlungsfeld „Wandel der Arbeitswelt, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe“ förderfähig sind: nicht-investive Projekte (insbesondere Personalförderung)
  • Wie lange darf mein Projekt dauern?
    Die Richtlinie erlaubt eine maximale Laufzeit von 36 Monaten. Allerdings müssen Projekte, die mit Mitteln der Zukunftsregion gefördert werden, bis zum 31. Dezember 2028 beendet sein. Damit reduziert sich die maximal mögliche Projektlaufzeit automatisch, je weiter der Projektstart an diesem Termin liegt.
  • Wie kann die Kofinanzierung erbracht werden? Muss ich Eigenanteil einbringen?
    Im Rahmen der Zukunftsregion setzt sich eine Projektfinanzierung zusammen aus maximal 60 Prozent Fördermitteln und 40 Prozent Kofinanzierung. Die Kofinanzierung kann sich zum Beispiel zusammensetzen aus: Eigenen liquiden Geldmitteln (also eigene Mittel des Antragstellers/Eigenmitteln) Darlehen, Kredite Drittmittel wie sonstige private oder kommunale Mittel Fördermitteln aus Bundes-, Landes- oder kommunalen Förderprogrammen, solange diese Förderprogramme eine Kumulierung zulassen (hier ist immer eine Einzelfallprüfung erforderlich) Eigenes Personal oder Personal von Kooperationspartnern, das für das Projekt freigestellt wird. Alle Mittel, die zur Finanzierung des Projektes herangezogen werden, müssen im Finanzierungsplan gesondert ausgewiesen werden.
  • Was ist ein Kooperationsverbund?
    Ein Kooperationsverbund ist ein freiwilliger Zusammenschluss von zwei oder mehreren Kooperationspartnern zum Beispiel aus den Bereichen Wissenschaft, Gebietskörperschaften und/oder gewerbliches Unternehmen. Wichtig ist, dass sich alle kooperierenden Parteien des Kooperationsverbundes inhaltlich und finanziell oder personell an der Projektentwicklung und Projektumsetzung beteiligen. Das Projekt wird also zusammen umgesetzt. Das bedeutet, als Kooperationspartner gilt nur, wer sich inhaltlich einbringt – also eine direktes Umsetzungsinteresse hat bzw. die Projektentwicklung und Projektumsetzung aktiv mitgestaltet UND sich finanziell beteiligt. Die Beteiligung wird dabei durch entsprechende Positionen im Finanzierungsplan sichtbar. Das kann neben dem monetären Einsatz auch durch das Einbringen von Personalressourcen (personelle Beteiligung) erfolgen. Für die Bildung eines Kooperationsverbundes ist ein Kooperationsvertrag erforderlich. Dieser umfasst die Festlegung von Arbeitspaketen und Zuständigkeiten sowie die Laufzeit der Zusammenarbeit. Der Vertrag kann frei gestaltet werden. Zu beachten ist, dass der Kooperationsvertrag für die Antragstellung noch nicht unterzeichnet sein darf, da dies als vorzeitiger Maßnahmenbeginn gilt und förderschädlich ist! Bei der Antragstellung wird also ein Vertragsentwurf beigelegt bzw. ein Vertrag mit Vorbehaltsvermerk (also: vorbehaltlich der Bewilligung unterzeichnen die genannten Kooperationspartner den Kooperationsvertrag …).
  • Was ist ein Projektpartner?
    Im Unterschied zum Kooperationspartner ist ein Projektpartner (auch Netzwerkpartner) nur inhaltlich und nicht finanziell am Projekt beteiligt. Ist ein Partner – zum Beispiel eine Kommune – nur finanziell beteiligt, wird er als Kofinanzierer eingestuft.
  • Zu welchem Zeitpunkt kann ich mich bewerben?
    Ein Projekt kann jederzeit beim Regionalmanagement vorstellig werden. Soll ein Projekt der Steuerungsgruppe zur Auswahl vorgelegt werden, muss der Projektbogen bis zu einem festgelegten Projektstichtag beim Regionalmanagement eingereicht werden. Der Projektstichtag liegt immer acht Wochen vor der Sitzung der Steuerungsgruppe, in der das Projekt vorgestellt wird. In der Regel tagt die Steuerungsgruppe drei Mal pro Jahr. Stichtage und Sitzungstermine finden Sie hier.
  • Kann ich einen Termin zur Projektberatung oder Antragsberatung vereinbaren?
    Auf jeden Fall! Rufen Sie uns einfach an (>Kontakt Regionalmanagement) oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir beraten Sie gerne und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Wenn ein vollständiger Projektbogen vorliegt, vereinbart das Regionalmanagement für Ihr Projekt einen Termin mit der Bewilligungsstelle, also mit der NBank. Dieser findet dann gemeinsam mit Ihnen statt, in der Regel als Online-Termin. Er dient dazu, etwaige letzte Fragen zu klären und die Antragstellung im Kundenportal der NBank vorzubereiten.
  • Was brauche ich für eine Erstberatung beim Regionalmanagement?
    Sie können jederzeit auf das Regionalmanagement zugehen und Fördermöglichkeiten erfragen. Eine Projektidee reicht schon aus. In der Regel sind eine kurze Projektbeschreibung und ein Kostenplan sehr hilfreich, um Sie zielgerichtet unterstützen zu können.
  • Mein Projekt hat schon begonnen. Kann ich trotzdem einen Antrag stellen?
    Nein. Die Zukunftsregion fördert keine Vorhaben, die vor der Antragstellung begonnen wurden. Der Projektstart darf erst nach der Bewilligung des Förderantrags erfolgen. In Ausnahmefällen ist ein Projektstart auch mit Erhalt der Ausnahmegenehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn durch die NBank möglich. Der Projektbeginn erfolgt in diesem Fall auf eigenes Risiko.
  • Wie lange dauert das Antragsverfahren?
    Die Dauer ist abhängig vom Entwicklungsstand Ihres Projektes und dem Einreichungszeitpunkt. Im idealtypischen Fall ist Ihr Projekt zum Projektstichtag vollständig projektiert, mit Kosten hinterlegt und vorabgestimmt. Anschließend stellen Sie über das Kundenportal der NBank einen Förderantrag. Die NBank sichtet die Unterlagen zunächst auf Plausibilität. Zeitgleich bereitet das Regionalmanagement die Sitzungsunterlagen für die Steuerungsgruppe. Die Steuerungsgruppe beschließt Ihr Projekt inhaltlich (Förderwürdigkeitsprüfung). Erst nach dem Beschluss durch die Steuerungsgruppe endet die formale Prüfung der NBank (Förderfähigkeitsprüfung). Angestrebt ist eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn innerhalb von vier Wochen nach dem „go“ der Steuerungsgruppe. Die Bewilligung des Projektes erfolgt im Anschluss. Im Idealfall liegt also zwölf Wochen nach dem Projektstichtag eine Bewilligung vor. Tipp: Nehmen Sie am besten so früh wie möglich Kontakt zum Regionalmanagement auf – so können wir die verschiedenen Vorarbeiten bestmöglich aufeinander abstimmen. Häufig dauert der gesamte Prozess und etwaige „Hausaufgaben“ länger als gedacht.
  • Wer entscheidet über die Vergabe der Fördermittel in der Zukunftsregion HeiDefinition?
    Die Steuerungsgruppe wählt aus, welche Projekte Mittel aus der Zukunftsregion erhalten können (sogenannte Förderwürdigkeit). Dies erfolgt anhand eines Projektbogens mit Projektbeschreibung sowie einem Kosten- und Finanzplan, dem Scoring (inhaltliche Auswahlkriterien) und Ihrem Pitch in der Steuerungsgruppensitzung. Die Bewilligung der Mittel erfolgt dann durch die NBank als Bewilligungsbehörde. Diese prüft die formalen Kriterien und erteilt die Bewilligung, wenn alles in Ordnung ist.
  • Welche Kriterien berücksichtigt die Zukunftsregion bei der Projektauswahl?
    Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand des Scoring-Modells (siehe Download). Dabei wird das Projekt in folgenden Punkten bewertet: A Fachliche Kriterien Beitrag zur Erfüllung der Entwicklungsziele des Zukunftskonzepts Fachliche Qualität Langfristigkeit Effizienz des Mitteleinsatzes B Beitrag des Projekts zu den Querschnittszielen Nachhaltige Entwicklung und Do no significant harm Gleichstellung Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Barrierefreiheit [prioritäres Querschnittsziel] Gute Arbeit Ein Projekt muss 55 von 100 Punkte erhalten, um für eine Förderung infrage zu kommen.
  • Muss ich mein Vorhaben im Entscheidungsgremium vorstellen?
    Ja. Die Steuerungsgruppe entscheidet über die Auswahl von Projekten anhand des von Ihnen erstellten Projektbogens, dem Scoring (also der Bewertung der Auswahlkriterien durch die Steuerungsgruppe) und Ihrem Pitch, also der kurzen Vorstellung Ihres Projektes. Sie erhalten eine Einladung zur Sitzung. Das Regionalmanagement gibt Ihnen ein Briefing, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt und was das Gremium von Ihnen erwartet. Vorweg: Sie haben maximal fünf Minuten, um Ihr Projekt vorzustellen. Danach hat die Steuerungsgruppe Gelegenheit, Ihnen Fragen zu stellen. Anschließend berät die Steuerungsgruppe Ihr Projekt intern.
  • Wann weiß ich, ob mein Projekt für eine Förderung ausgewählt wurde?
    Nach Ihrem Pitch, also der kurzen Vorstellung Ihres Projektes in der Steuerungsgruppensitzung, entscheidet das Gremium intern über die Projektauswahl. Das Regionalmanagement wird Sie in der Regel am Tag nach der Sitzung über die Entscheidung und das weitere Vorgehen informieren.
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