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Förderung

Sie haben eine Projektidee und wünschen eine Förderung?

Die Richtlinie „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ legt fest, was förderfähig ist, wer eine Förderung erhalten kann und welche weiteren Voraussetzungen es gibt.

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Projektstichtage

Die Steuerungsgruppe trifft sich dreimal im Jahr. Jeweils acht Wochen vor den Sitzungen müssen Sie Ihre finalen Projektunterlagen beim Regionalmanagement einreichen.

Die Stichtage für das Jahr 2024:

  • 11.01.2024 (für Steuerungsgruppensitzung am 07.03.24)

  • 10.04.2024 (für Steuerungsgruppensitzung am 05.06.24)

  • 28.08.2024 (für die Steuerungsgruppensitzung am 23.10.24)

 

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Projektvolumen

  • Die Untergrenze für die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben liegt bei 100.000 Euro je Projekt.
    Für Gutachten, vorbereitende Machbarkeitsstudien und Konzepte gilt eine Untergrenze von 25.000 Euro.

  • Die Förderhöhe beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

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Durchführungszeitraum

Das Projekt darf maximal eine Laufzeit von 36 Monaten haben.

 

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Was wird gefördert?

Vorhaben, die den beiden Handlungsfeldern „Regionale Innovationsfähigkeit“ und „Wandel der Arbeitswelt, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe“ und ihren Fördergegenständen zugeordnet werden können:

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Wie wird gefördert?

  • Förderhöhe: bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

  • Mindestbudget:

    • 100.000 € zuwendungsfähige Gesamtausgaben je Vorhaben;

    • 25.000 € bei Gutachten, vorbereitenden Machbarkeitsstudien und Konzepten

  •  Laufzeit: bis zu 36 Monate Durchführungszeitraum

 

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Wer wird gefördert?

Antragberechtigt sind

  • kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände oder Anstalten

  • von Kommunen mit Wirtschafts-/Beschäftigungsförderung betraute Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht

  • gemeinnützige Einrichtungen und Betriebe, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen

  • Gesellschaften in mindestens mehrheitlich kommunalem Eigentum

  • Kooperationsverbünde aus Wissenschaft, Gebietskörperschaften und/oder gewerblichen Unternehmen

  • Stiftungen des öffentlichen Rechts, Kammern und Verbände,

  • Universitäten und Hochschulen in staatlicher Verantwortung, staatlich anerkannte Hochschulen

  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Forschungseinrichtungen (…)
     

 

Der Weg zur Förderung

  1. Kontaktieren Sie das Regionalmanagement mit Ihrer Projektidee.
    Wir können Ihnen mitteilen, ob Ihre Idee grundsätzlichen Chancen auf eine Förderung hat. Ist das der Fall? Dann tragen Sie Ihre Projektidee in unseren Projektbogen ein. Beachten Sie die Stichtage am Seitenanfang. Wir entwickeln mit Ihnen das Projekt weiter, sodass Ihr Projekt möglichst unsere Mindestkriterien erfüllt  und dann möglichst gut in der späteren Projektbewertung abschneidet. Wir prüfen auch weitere Fördermöglichkeiten. Wir bereiten mit Ihnen den Förderantrag an die NBank vor. Sie stellen den Antrag. Die NBank prüft die formelle Förderfähigkeit

  2. Nach positivem Entscheid der NBank bewertet die Steuerungsgruppe das Projekt anhand des Scoring-Modells.

  3. Nach einem positiven Votum der Steuerungsgruppe erteilt die NBank die Bewilligung.

  4. Erst mit der Bewilligung können Sie in die Umsetzung starten.

Handlungsfeld
Regionale Innovationsfähigkeit

  • Regionale Technologietransfernetzwerke

  • Vorhaben zur Unterstützung des Gründungsklimas

  • Innovative Lern- und Arbeitsorte

  • Dienste und Anwendungen für digitale Kompetenzen und Prozesse

Handlungsfeld Wandel der Arbeitswelt, Chancengleichheit

und gesellschaftliche Teilhabe

Vorhaben zur:

  • Verbesserung der Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben

  • Förderung von Lernen und Arbeiten in der digitalen Welt

  • Vermittlung digitaler Grundkompetenzen und Ermöglichung digitaler Teilhabe

  • Förderung der aktiven Teilhabe am Arbeitsmarkt, am gesellschaftlichen Leben und der sozialen Integration

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