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Förderung

Sie haben eine Projektidee und wünschen eine Förderung?

Die Richtlinie „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ legt fest, was förderfähig ist, wer eine Förderung erhalten kann und welche weiteren Voraussetzungen es gibt.

 

Projektstichtage

Die Steuerungsgruppe trifft sich dreimal im Jahr. Jeweils acht Wochen vor den Sitzungen müssen Sie Ihre finalen Projektunterlagen beim Regionalmanagement einreichen.

Die nächsten Stichtage im Jahr 2026:

  • 14.01.2026: Projektstichtag

  • 15.04.2026: Projektstichtag

  • 12.08.2026: Projektstichtag

Projektvolumen

  • Die Untergrenze für die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben liegt bei 100.000 Euro je Projekt.
    Für Gutachten, vorbereitende Machbarkeitsstudien und Konzepte gilt eine Untergrenze von 25.000 Euro.

  • Die Förderhöhe beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

 

Wie wird gefördert

Durchführungszeitraum

Das Projekt darf maximal eine Laufzeit von 36 Monaten haben.

 

Was wird gefördert?

Vorhaben, die den beiden Handlungsfeldern „Regionale Innovationsfähigkeit“ und „Wandel der Arbeitswelt, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe“ und ihren Fördergegenständen zugeordnet werden können:

Was wird gefördert

Handlungsfeld
Regionale Innovationsfähigkeit

  • Regionale Technologietransfernetzwerke

  • Vorhaben zur Unterstützung des Gründungsklimas

  • Innovative Lern- und Arbeitsorte

  • Dienste und Anwendungen für digitale Kompetenzen und Prozesse

Handlungsfeld Wandel der Arbeitswelt, Chancengleichheit

und gesellschaftliche Teilhabe

Vorhaben zur:

  • Verbesserung der Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben

  • Förderung von Lernen und Arbeiten in der digitalen Welt

  • Vermittlung digitaler Grundkompetenzen und Ermöglichung digitaler Teilhabe

  • Förderung der aktiven Teilhabe am Arbeitsmarkt, am gesellschaftlichen Leben und der sozialen Integration

 

Wer wird gefördert?

Antragberechtigt sind

  • kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände oder Anstalten

  • von Kommunen mit Wirtschafts-/Beschäftigungsförderung betraute Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht

  • gemeinnützige Einrichtungen und Betriebe, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen

  • Gesellschaften in mindestens mehrheitlich kommunalem Eigentum

  • Kooperationsverbünde aus Wissenschaft, Gebietskörperschaften und/oder gewerblichen Unternehmen

  • Stiftungen des öffentlichen Rechts, Kammern und Verbände,

  • Universitäten und Hochschulen in staatlicher Verantwortung, staatlich anerkannte Hochschulen

  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Forschungseinrichtungen (…)

 

Häufig gestellte Fragen

Die folgenden Hilfestellungen dienen lediglich zur Orientierung bei der Projektentwicklung und Antragstellung. Eine individuelle Förderberatung durch das Regionalmanagement und nachfolgend mit der NBank ist weiterhin notwendig. Maßgeblich sind die Entscheidungen der NBank.

Kofinanziert von der EU und Logo der Zukunftsregion

Die Landkreise Celle, Heidekreis und Uelzen haben sich 2022 gemeinsam im Förderprogramm „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ des Nds. Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
im Wettbewerb durchgesetzt.
Als Zukunftsregion „HeiDefinition“ gehen die drei Heide-Landkreise in die EU-Förderperiode 2021-2027.
In den Handlungsfeldern „Regionale Innovationsfähigkeit“ (EFRE) und „Wandel der Arbeitswelt, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe“ (ESF+) stehen insgesamt rund 8 Millionen Euro an Fördermittel zur Verfügung.

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